Rechtsanwältin Franziska Schiebusch

Frau RA`in Schiebusch nimmt Ihre Rechtsangelegenheiten im Erbrecht und Familienrecht wahr.

Sie ist Ansprechpartner für die Bereiche des Erbrechts, sowohl bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag, Testamentsvollstreckung) als auch zu allen Rechtsfolgen aus dem Erbfall zu Erbfolge, Vermächtnissen, Pflichtteilsansprüchen u.a.

  • Jahrgang 1978
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Zur Rechtsanwaltschaft zugelassen seit 2006
  • Fachanwältin für Erbrecht

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